„Wir machen das Radfahren sicherer“ – so darf man unseren Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer zitieren. Zu finden ist diese Aussage auf der Website seines Ministeriums.
Durch die neuen Regeln, welche seit dem 28.04.2020 in Kraft sind, sollen Zweiradfahrer/innen besser geschützt werden. Folgende Maßnahmen sollen dazu beitragen:

  • Parken auf dem Radweg (wird teurer)
  • Abbiegende LKW
  • Abstand beim Überholen
  • Grüner Pfeil – jetzt auch für Rafahrer mit neuem Verkehrszeichen

Für Kfz-Fahrer wird es also in Zukunft um einiges teurer, wenn Radwege und Schutzstreifen zugeparkt und blockiert werden.  Erfreulich auch die jetzt klare Definition des Seitenabstands sowohl inner- wie  außerorts. Die schwammige Aussage des „ausreichenden“ Abstands wich der klaren Angeabe:
Seitenabstand innerorts: 1,5 Meter
Seitenabstand außerorts: 2 Meter
Wobei die Beweislage im Zweifelsfall schwierig werden könnte.
Interessierte finden alles Wissenswerte zu den obigen Punkten und den weiteren Änderungen unter diesem Link:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Radverkehr/neuerungen-radverkehr-treten-in-kraft.html