Begriffsbestimmung Pedelec – Umgangssprachlich meistens als „eBike“ bezeichnet!  Ausgeschrieben bedeutet Pedelec „Pedal Electric Cylcle“

 

  • Motor: maximal 250 Watt Dauerleistung
  • Mindestalter für Fahrer: Keines
  • Rechtliche Einstufung: Wie ein Fahrrad
  • Höchstgeschwindigkeit: maximal 25 km/h bis zur Abregelung des Motors – ab da nur noch mit reiner Muskelkraft
  • Wo fahren: Radweg -überall, wo normale Räder ebenfalls gestattet sind; z.B. Waldwege entsprechender Breite
  • Betriebserlaubnis: Nein
  • Kennzeichenpflicht: Nein (noch nicht; es gibt massive Bestrebungen, dies zukünftig  zu ändern)
  • Haftpflichtversicherungspflicht: Nein (aber private Haftpflicht empfohlen)
  • Führerscheinpflicht: Nein
  • Helmpflicht: Nein, aber dringend empfohlen

 

Und was genau versteht man nun unter dem Begriff S-Pedelec?

  • Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h bis 45 km/h bis zur Abregelung des Motors
  • Mindestalter für Fahrer: 16 Jahre
  • Wo fahren: Straße, aber nicht auf Radwegen (auch nicht auf den beliebten Waldwegen)
  • Betriebserlaubnis: Ja
  • Haftpflichtversicherungspflicht: Ja
  • Führerscheinpflicht: Ja, Fahrerlaubnis für Kleinkrafträder der Klasse M oder PKW-Führerschein
  • Helmpflicht: Ja
  • beim S-Pedelec dürfen weder Kindersitze angebracht noch Anhänger befördert werden

 

Und nun die Definition des eigentlichen E-Bikes:

  • der Motor leistet bis zu maximal 500 Watt
  • Rechtliche Einstufung: Leichtmofa/ Kleinkraftrad
  • Mindestalter für Fahrer: 15 Jahre
  • Betriebserlaubnis: Ja
  • Wo fahren: Radwege nur, wenn diese für Mofas freigegeben sind
  • Haftpflichtversicherungspflicht: Nein
  • Kennzeichenpflicht: Ja, Versicherungskennzeichen
  • Führerscheinpflicht: Ja (Mofa-Führerschein)
  • Helmpflicht: Nein, aber dringend empfohlen

Die Namensgeber einer ganzen neuen Fahrradgattung fahren auf Knopfdruck bzw. per Gashebel ganz ohne Pedaleinsatz des Fahrers. Sie sind jedoch im Straßenverkehr so gut wie gar nicht anzutreffen.