eBike bzw. Pedelec Tuning – harmloses Kavaliersdelikt oder Straftat?

BOSCH SPRICHT SICH GEGEN TUNING AUS

„Wir bei Bosch eBike Systems setzen uns für verantwortungsbewusstes eBiken ein. Es geht vor allem darum, den Status „Fahrrad“ für Pedelecs bis 25 km/h mit allen Rechten und Pflichten zu verteidigen. Das fahrlässige und verantwortungslose Verhalten von Tuning-Anbietern darf diesen Status nicht gefährden! Wir bleiben daher hartnäckig im Kampf gegen Tuning.“ (Claus Fleischer, CEO Bosch eBike Systems) Zitat Ende.

Manipulationen am Antriebssystem des Pedelecs oder E-Bikes, wie z.B. Leistungssteigerung und/oder Aufhebung der Unterstützungsgrenze können schwerwiegende negative Folgen sowohl technischer als auch haftungsrechtlicher Natur haben.

Beim Pedelec stellt die Aufhebung der 25km/h Grenze sogar eine Straftat dar, die mit hoher Geldbuße, 6 Punkten in Flensburg und bis zu 12 Monate Freiheitsentzug geahndet werden können, da man aus dem „Fahrrad“ ein „Kraftfahrzeug“ macht und damit gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstößt. Im Fall eines Unfalles können die Konsequenzen den finanziellen Ruin bedeuten.

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