Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsgegenstand:

Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen aufgrund von Bestellungen, die der/die Besteller/in dem Auftragnehmer unter Bezugnahme auf diesen Vertrag erteilt. Die Dienstleistung erstreckt sich auf Fahrtechniktraining, Fahrsicherheitstraining in Gruppen oder im Individualunterricht sowie geführten Touren mit E-Mountainbikes bzw. Pedelecs.

Vertragsabschluss:

Mit der Anmeldung, die schriftlich, per E-Mail, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der/die Auftraggeber/in dem Veranstalter fit4ebike den Abschluss eines Vertrages für die Veranstaltung einer Tour, eines Fahrtechnikkurses oder eines Individualtrainings verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Der Kunde erhält unverzüglich nach Vertragsschluss eine Teilnahmebestätigung/Rechnung über die Annahme des Vertrages. Im Sinne des Umweltgedankens wird diese Bestätigung vorzugsweise per E-Mail, ausnahmsweise aber auch schriftlich in Papierform an den Kunden verschickt.

Bezahlung:

Die Bezahlung für die von fit4ebike erbrachte Leistung ist direkt an das in den Zahlungsmodalitäten aufgeführte Bankkonto zu entrichten. Die Bezahlung wird mit Vertragsschluss sofort fällig und muss vom Kunden spätestens 7 Tage vor Antritt der Tour, des Fahrtechniktrainings oder des Individualtrainings überwiesen werden.

Rücktritt:

Der Kunde kann jederzeit von der gebuchten Veranstaltung ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Es gilt die Schriftform des § 126 BGB. Bei einem erfolgten Rücktritt wird die Vergütung dem Kunden unverzüglich zurückerstattet, sofern die Rücktrittserklärung bei fit4ebike 7 Tage vor dem Tour- oder Kurstermin zugegangen ist.
Geht die Rücktrittserklärung nicht bis zu dem vorbezeichneten Zeitpunkt bei dem Veranstalter ein, behält sich der Veranstalter vor, eine Rücktrittsgebühr einzubehalten. Diese beläuft sich auf 50 % der vereinbarten Vergütung. Ab 2 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden bis zu 75%, ohne Rücktrittserklärung 100% fällig.

Voraussetzungen für alle Angebote:

Der Veranstalter benötigt für den Fahrtechnikkurs eine Mindestteilnehmerzahl von drei Personen. Bei Touren und Individualtrainings werden die Mindestteilnehmer bzw. die maximale Teilnehmerzahl  in der jeweiligen Ausschreibung festgelegt. Der Veranstalter behält sich daher vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bis zum 7. Tage vor Kursbeginn vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Mindestzahl an Teilnehmern nicht erreicht wird. In diesem Fall erhält der Kunde die vereinbarte Vergütung unverzüglich zurück.
Aufhebung des Vertrags vom Veranstalter:
Die Touren und Kurse finden bei nahezu jeder Witterung statt. Lernerfolge lassen sich auch bei schlechtem Wetter erzielen!  Wird das Seminar jedoch infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, Unwetter oder Krankheit unmöglich gemacht, kann der Veranstalter den Vertrag kündigen und Ersatztermine anbieten. Die bereits geleisteten Zahlungen werden in so einem Fall schnellstmöglich zurückerstattet, falls kein Ersatztermin gewünscht wird.
Trainingsabbruch: Ein vom Kunden verursachter vorzeitiger Trainingsabbruch erwirkt grundsätzlich keinen Anspruch auf Vergütung der nicht in Anspruch genommenen Zeit oder einen generellen Anspruch auf Wiederholung des kompletten Kurses oder eines Teils davon. Fit4ebike kann in einem solchen Fall eine Kundenfreundliche Lösung im Sinne einer teilweisen Rückvergütung, erneute Teilnahme an einem anderen Termin oder ähnliches anbieten. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
Sollte der Kurs vom Trainer abgebrochen werden müssen, hat der Kunde Anspruch auf Rückvergütung des vollen Kursbeitrags oder wahlweise die Möglichkeit, einen Ausweichtermin wahrzunehmen. Ein darüber hinaus gehender Anspruch auf Rückerstattung weiterer Kosten, wie Fahrtkosten etc. wird abgelehnt.

Haftungsbeschränkungserklärung:

Der Trainer ist von Haftungsansprüchen für Sach- und Personenschäden aus dem fit4ebike Gesamtprogramm freigestellt, soweit sie nicht durch den Trainer grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Der Kunde ist selbst für seine Fahrweise verantwortlich und ihm ist bewusst, dass während der Fahrtechnikkurse/-touren grundsätzlich ein Verunfallungsrisiko und damit einhergehende Sachschäden sowie ein mögliches Verletzungsrisiko (gleich welcher Art, d.h. leichtere bis hin zu lebensbedrohende Verletzungen) nicht ausgeschlossen werden kann. Die Kunden verpflichten sich, während der Veranstaltungsreihe als Minimalschutzausrüstung Helm und möglichst Handschuhe zu tragen, sowie den Anweisungen des Guides Folge zu leisten.

Teilnahmebedingungen:

Jeder Teilnehmer des Fahrsicherheitstrainings ist an die für die Durchführung des Fahrtechnikkurses bzw. der Tour erforderlichen Anweisungen vom Kursleiter oder seines Personals gebunden. Jeder Kursteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass andere Teilnehmer nicht gestört und gefährdet werden. Bei wiederholten groben Verstößen gegen die Anordnungen des Ausbildungsleiters kann dieser den Teilnehmer vom Training ausschließen. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnehmergebühr besteht in einem solchen Fall nicht.
An den Touren, Fahrtechnikkursen und Sicherheitstrainings kann nur teilnehmen, wer voll fahrtüchtig ist. Jede Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit, insbesondere durch Alkohol oder Medikamente, führt zum Ausschluss der Veranstaltung. Die Teilnehmer verpflichten sich während des Fahrtechniktrainings die erforderliche Schutzkleidung, insbesondere einen Fahrradhelm, zu tragen. Ohne Fahrradhelm wird jeder Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen, ein Recht auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht nicht. Es steht eine begrenzte Anzahl von Leihhelmen in verschiedenen Größen zur Verfügung.  Die Verfügbarkeit von Leihhelmen in der gewünschten Größe ist im Voraus abzuklären.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die  unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar ist. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder verpflichtet noch bereit.